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Alt 24.01.2011, 15:47   #1 (Permalink)
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Standard Finanzstrafverfahren eingestellt

Online-Glücksspielanbieter droht aber saftige Steuernachzahlung von bis zu 130 Millionen Euro
Wien - bwin droht in Österreich seit längerem eine Steuernachzahlung in der Höhe von 7 Mio. Euro. Die Finanz ist nämlich der Ansicht, dass der Glücksspielkonzern aufgrund seiner Serverfarm in Österreich steuerpflichtig wurde, wogegen bwin einwendete, seinen Sitz in Gibraltar zu haben. Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) ist seit Monaten damit befasst, hat dem Vernehmen nach aber noch nicht einmal einen Senat bestimmt.

Auf strafrechtlicher Seite können die bwin-Chefs Norbert Teufelberger und Manfred Bodner ein wenig aufatmen. Die Staatsanwaltschaft Wien hat ein anhängiges Finanzstrafverfahren gegen die beiden eingestellt.

"Es ging um den Vorwurf der Steuerhinterziehung", bestätigte ein Sprecher der Anklagebehörde einen entsprechenden "Format"-Bericht. Im Juli 2010 seien diesbezüglich die letzten Unterlagen vom Finanzamt eingelangt, im August wurde der steuerrechtliche Verfahrensteil dann ad acta gelegt.

Nach wie vor sei gegen Teufelberger und Bodner aber ein Verfahren wegen illegalen Glücksspiels (§168 Strafgesetzbuch) anhängig. "Wir gehen davon aus, dass auch das eingestellt wird", sagte ein bwin-Sprecher am Freitag.

"Negative Auswirkungen"

Mit dem Thema Steuern wird sich das Wiener Unternehmen, das sich gerade mit der britischen PartyGaming zusammenschließt, wohl noch längere Zeit beschäftigen müssen. Sogar im Börseprospekt der neuen Gesellschaft wird auf die Problematik, die von der unklaren Rechtslage herrührt, eingegangen. Die strittige Umsatzsteuerverpflichtung könnte negative Auswirkungen auf die Gruppe haben, heißt es dort. Die heimischen Finanzbehörden fordern von bwin 6,4 Mio. Euro Umsatzsteuer für die Jahre 2002 bis 2004. Sollte der UFS gegen bwin entscheiden - das Urteil wird für dieses Jahr erwartet -, will sich bwin an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) wenden. Das Unternehmen ist zuversichtlich, schlussendlich Recht zu bekommen.

Schlimmstenfalls müsste bwin auch noch für die Jahre 2005 bis 2010 nachzahlen. Das könnten bis zu 130 Mio. Euro sein, schreibt bwin. Was einen "signifikant negativen Einfluss" auf die Geschäftstätigkeit, finanzielle Performance und den Ausblick der neuen Gesellschaft hätte.

Kommenden Freitag sollen die Eigentümer von bwin und PartyGaming die Fusion zum weltgrößten börsenotierten Online-Glücksspielanbieter absegnen. Die "bwin.party digital entertainment plc" wird ihren Sitz in Gibraltar haben und an der Londoner Börse notieren. bwin wird im Zuge dessen die Wiener Börse verlassen, durch den Merger wackeln hierzulande zahlreiche Arbeitsplätze.
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