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Das staatliche Glücksspiel in Deutschland verliert seine umstrittene Monopolstellung. Es spülte den Bundesländern jährlich Milliarden in die Kassen. Aus dem staatlichen Glücksspiel flossen auch Erträge in den Sport, Kultur, Denkmalschutz und andere gemeinnützige Zwecke.
Geregelt wird das staatliche Glücksspielmonopol per Staatsvertrag, den die 16 Bundesländer abgeschlossen haben. Der aktuelle Glücksspiel-Staatsvertrag trat 2008 in Kraft. Er sollte zunächst bis 2011 gelten. Er schließt private Internetangebote von Lotterien, Sportwetten und Spielbanken weitgehend aus. Schleswig-Holstein hatte seinerzeit lange gezögert, dann aber doch unterzeichnet. Der neue Vertrag war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2006 entschieden hatte, dass das Glücksspiel unter staatlicher Kontrolle nur aufrecht zu erhalten ist, wenn Spielsucht stärker bekämpft und Spieler besser geschützt werden. Befürworter des staatlichen Glücksspielmonopols argumentierten, dass Auflagen zum Schutz von Spielern so wirkungsvoller umgesetzt werden könnten. Staatliche Lottogesellschaften verwiesen auch darauf, dass jährlich drei Milliarden Euro für das Gemeinwohl bereitgestellt würden. Dieses Fördervolumen sei bei einer Marktöffnung gefährdet. Gegen das staatliche Lottomonopol machten seit Jahren private Glücksspielanbieter Front. Sie warfen den Ländern vor, unter dem Vorwand der Suchtprävention sollten private Vermittler und Lotterieeinnehmer vom Markt gedrängt werden. Lotto unterliege zudem dem europäischen Wettbewerbsrecht. Kritik am Monopol kam auch vom Deutschen Fußball-Bund (DFB), der der Deutschen Fußball Liga (DFL), der Werbewirtschaft und privaten Rundfunkbetreibern. |
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