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Alt 15.09.2010, 20:44   #1 (Permalink)
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Standard Glücksspiel-Urteil des EuGH beflügelt Kieler Koalition

Bei ihrem Kampf für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag bekommt die Kieler Koalition überraschend Schützenhilfe aus Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am Mittwoch, die Monopolregelung des deutschen Staatsvertrages von 2008 sei nicht mehr gerechtfertigt. Die Regierungsfraktionen im Kieler Landtag nahmen dies zum Anlass, für ihren eigenen Entwurf zu werben. "Unser Vorschlag liegt auf dem Tisch. Er kann schnell umgesetzt werden", teilte die CDU-Fraktion mit.

Der Vorschlag sieht unter anderem ein staatliches Lotteriemonopol einerseits und einen konzessionierten und damit unter staatlicher Aufsicht stehenden Sportwettenmarkt vor. CDU und FDP in Kiel hatten im Koalitionsvertrag verankert, den bisherigen Staatsvertrag nicht fortführen zu wollen.

Die höchsten EU-Richter begründeten die Auffassung mit der erheblichen Werbung, die die staatlich genehmigten Anbieter von Glücksspielen betrieben. Das Monopol diene also nicht mehr der Bekämpfung der Spielsucht, wie die staatliche Seite stets argumentiert hatte. Der Gerichtshof legte fest, dass die bisherige deutsche Regelung "nicht weiter angewandt werden darf" bis eine neue erlassen ist, die mit EU-Recht übereinstimme.

Der Hamburger Internet-Lottoanbieter Tipp24 plant vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils, schnellstmöglich wieder in Deutschland an den Start zu gehen. "Wir prüfen jetzt die Rechtslage und gehen davon aus, dass der Staatsvertrag nicht mehr gilt", sagte ein Sprecher der WELT. Er wies zugleich daraufhin, dass Tipp24 vor Unterzeichnung des Staatsvertrages pro Jahr rund 100 Millionen Euro in Hamburg an Steuern gezahlt hatte - Einnahmen, die also bald wieder fließen können.

Siegfried Spies, Geschäftsführer von Lotto Hamburg, wehrt sich gegen den Vorwurf des Gerichts, dass staatliche Lotterieunternehmen zur Ertragssteigerung unerlaubte Werbung eingesetzt haben sollen. "Lotto Hamburg hat die Einhaltung des Glücksspielstaatsvertrags und der restriktiven Werberichtlinien gewährleistet", sagte Spies der WELT. Bei der Frage, wie es nach dem Urteil weitergehen kann, verweist Spies auf die Verantwortung des Gesetzgebers.
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