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Alt 17.03.2010, 20:01   #1 (Permalink)
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Standard Wettbüros geht es an den Kragen

Das Karlsruher Regierungspräsidium geht gegen drei Anbieter von Sportwetten vor. Sie sollen ihren Betrieb einstellen, wie es der Glücksspielstaatsvertrag fordere. Einem Betreiber ist bereits eine Strafe von 10.000 Euro angedroht worden.

Dem Karlsruher Regierungspräsidium sind drei Wettlokale in der Konstanzer Innenstadt ein Dorn im Auge. Es will, dass die privaten Anbieter von Sportwetten schließen und haben einem Inhaber bereits eine Strafe angedroht. Diese liegen in der Regel bei 10.000 Euro.

Seit 2008 haben die Behörden eine rechtliche Handhabe: Alle 16 Bundesländer haben den Glücksspielstaatsvertrag unterschrieben. Darin haben sie geregelt, keine privaten Sportwettenanbieter und -vermittler dulden zu wollen. Diese würden die Spielsucht fördern. Das geschehe durch zu verlockende Wettangebote mit Aussichten auf hohe Gewinne, erläutert Sven König von der Pressestelle des Regierungspräsidiums Karlsruhe. Während bei staatlichen Angeboten (Toto) auf Sieg oder Niederlage gesetzt werden könne, seien bei privaten Anbietern noch Detailwetten auch während Veranstaltungen möglich – übertrieben gesagt: etwa in welcher Sekunde eine Mannschaft aus welcher Situation heraus mit welchem Einschusswinkel ein Tor erzielt.

Vor solchen verlockenden und Spielsucht fördernden Spielen "möchte man den Bürger schützen", sagt König. Deshalb geht seine Behörde, die in Baden-Württemberg für die Einhaltung des Glücksspielstaatsvertrags zuständig ist, auch gegen die Konstanzer Vermittler, drei von 460 im land, vor. "Derzeit laufen Überprüfungen", erläutert König. Von Mitarbeitern des Bürgeramts als Behörde vor Ort hat das Regierungspräsidium die Informationen über die nicht erwünschten Wettlokale erhalten. Einem Inhaber hat die Karlsruher Stelle bereits eine Strafe angedroht. Diese ist bei Nichtschließung des Lokals fällig.

Allerdings können die Wettvermittler wie in Konstanz Einspruch gegen die Verfügung einlegen. Die folgenden eigentlich daraus resultierenden Verfahren ruhen derzeit jedoch. Hintergrund ist eine noch ausstehende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Dieses soll, grob gesagt, klären, ob der Glücksspielstaatsvertrag, der letztendlich ein Sportwettenmonopol vorgibt, mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar ist. Eine Entscheidung wird für Ende Herbst erwartet.

Darauf warten wohl auch die drei Konstanzer Sportwettenbüros, um Klarheit zu erhalten. Allerdings hatten nicht alle solch einen langen Atem. Insgesamt fünf Anbieter hatte das Regierungspräsidium in Konstanz einst im Visier. Zwei haben zwischenzeitlich die Segel gestrichen und das Geschäft aufgegeben. Ein Konstanzer Vermittler konzentriert seine Geschäfte offensichtlich auf das Internet. "Das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet ist verboten", besagt der Glücksspielstaatsvertrag (Paragraf 4, Absatz 4). "Wir gehen dagegen ebenfalls vor", erläutert Sven König. Die rechtliche Beurteilung ist allerdings schwer. Viele Anbieter vermittelten zu Sportwettenveranstalter in Gibraltar, Malta oder Österreich, schildert der Mitarbeiter der Pressestelle. Dort besteht, im Gegensatz auch zur Schweiz, ein offenerer Sportwettenmarkt. "Wieso soll nur der Staat das Recht haben, Sportwetten anzubieten?", hinterfragt ein Anbieter aus Konstanz. Er vermutet hinter dem Glücksspielstaatsvertrag konkrete Absichten: Die Bundesländer wollten sich durch eigene Wettspiele Einnahmen sichern. "Finanzielle Erwägungen spielen keine Rolle", sagt Sven König. Es gehe um Suchtprävention.
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